Alexander Held
Anwalt für Doping‒Strafrecht
Rechtlicher Beistand vom Experten für Strafrecht
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✔️ Bundesweite Verteidigung
✔️ Über 15 Jahre Erfahrung
✔️ Extrem hohe Erfolgsquote
Kanzlei für Doping-Strafrecht mit deutschlandweiter Erfahrung
Ich vertrete Mandanten bundesweit in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG). Von meiner Kanzlei in Schmalkalden aus berate und verteidige ich Beschuldigte und Angeklagte im gesamten deutschsprachigen Raum.
Warum Sie sich für mich entscheiden sollten
Wenn ich Ihr Mandat übernehme, können Sie sich auf meinen vollen Einsatz verlassen. Ich stehe meinen Mandanten jederzeit persönlich zur Verfügung und garantiere Diskretion, höchste Fachkompetenz sowie eine engagierte und durchsetzungsstarke Strafverteidigung. Ihre Interessen vertrete ich konsequent und mit Nachdruck.
Verlässlich und erfahren
Ihr verlässlicher Partner für Ihre rechtliche Verteidigung. Die Rechtslage in Deutschland ist klar geregelt, und Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz können erhebliche Konsequenzen haben. Ob eine Anschuldigung berechtigt ist oder nicht, darüber entscheiden die Gerichte – unsere Aufgabe ist es nicht, zu werten, sondern Ihnen mit voller Kraft zur Seite zu stehen. Jeder Mensch verdient eine engagierte und faire Verteidigung, unabhängig von den Umständen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Strafrecht kämpfen wir bundesweit für die Rechte unserer Mandanten und haben dabei eine außergewöhnlich hohe Erfolgsquote erzielt. Ihr Fall ist mehr als nur eine Akte – Sie stehen als Mensch im Mittelpunkt unserer Arbeit.

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Doping und Strafrecht - Das Anti-Doping-Gesetz
Achtung, Sportfreunde: Schnell kann eine Verurteilung nach dem Anti-Doping-Gesetz drohen! Immer mehr Menschen geraten aufgrund von Doping-Vorwürfen ins Visier von Polizei und Justiz. Während Doping oft mit dem Profi-Sport assoziiert wird, ist es längst auch im Breiten- und Amateursport ein relevantes Thema.
Unter Doping versteht man die Leistungssteigerung durch Substanzen oder Methoden, die als unfair oder illegal gelten. Besonders im Wettkampfsport spielt dabei die Absicht eine Rolle: Wer dopt, verschafft sich durch unzulässige Mittel einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz. Doping umfasst nicht nur verbotene Substanzen oder Arzneimittel, sondern kann je nach Sportart auch bestimmte ärztliche Maßnahmen oder Trainingsmethoden betreffen. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ist für die Dopingkontrollen im internationalen Sport zuständig und definiert Doping in ihrem Anti-Doping-Code folgendermaßen:
„Doping ist das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, seines Metaboliten oder eines Markers in Körperbestandteilen eines Athleten. Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden […]“ (World Anti-Doping Code, Artikel 1 und 2).
Wer unter Verdacht gerät, sollte die rechtlichen Konsequenzen nicht unterschätzen
Sie haben Fragen zum Anti-Doping-Gesetz?
Was regelt das Anti-Doping-Gesetz?
Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) trat in seiner aktuellen Fassung im Jahr 2015 in Kraft. Sein Hauptziel ist die Bekämpfung des Einsatzes verbotener Dopingmittel und -methoden im Sport. Es soll die Gesundheit der Athleten schützen, Fairness und Chancengleichheit in Wettkämpfen gewährleisten und damit die Integrität des Sports bewahren (§ 1 AntiDopG). Der vollständige Titel des Gesetzes – „Gesetz gegen Doping im Sport“ – unterstreicht diesen Zweck. Gleichzeitig handelt es sich jedoch auch um ein Strafgesetz.
Wo werden Dopingmittel angewendet?
Der Einsatzbereich sogenannter „Doping-Mittel“ ist weit gefasst. Ihre Anwendung beschränkt sich nicht nur auf den Sport, sondern kann auch in anderen Lebensbereichen vorkommen – etwa beim Konsum von Aufputschmitteln zur Leistungssteigerung im Beruf oder beim Lernen. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede in der Verbreitung von Doping je nach Sportart. Besonders häufig wird dort gedopt, wo die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt steht – etwa in der Leichtathletik, im Bodybuilding oder im Radsport. Zwar spielen auch in Sportarten wie Fußball körperliche Attribute eine große Rolle, doch hier sind zusätzliche Faktoren entscheidend, die durch Doping nicht beeinflusst werden können. Internationale Dopingfälle sorgen immer wieder für Schlagzeilen, vor allem wenn prominente Athleten überführt werden und ihre Erfolge im Nachhinein aberkannt werden. Besonders der Radsport rückte durch spektakuläre Enthüllungen ins Zentrum der Aufmerksamkeit: Lance Armstrong und der deutsche Radfahrer Jan Ullrich galten als herausragende Sportler ihrer Zeit, bevor sie wegen Dopingvergehen disqualifiziert wurden. Weitere bekannte Fälle sind der Sprinter Ben Johnson sowie die Doping-Skandale rund um Fußball-Ikone Diego Maradona.
Was ist nach dem Anti-Doping-Gesetz verboten und strafbar?
Die Straftatbestände des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopG) weisen Parallelen zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) auf. Ähnlich wie dort existiert eine Liste verbotener Substanzen und Wirkstoffe. Sobald ein Mittel auf dieser Liste steht, ist nahezu jeder Umgang damit untersagt – insbesondere die Herstellung, der Handel, das Verschreiben sowie das Inverkehrbringen.
Darüber hinaus verbietet das Gesetz nicht nur den Besitz und die Weitergabe von Dopingmitteln, sondern auch die Anwendung bestimmter Dopingmethoden an anderen Personen. Damit sind in der Regel Sportler gemeint, denen ein Arzt, Trainer oder eine andere Person eine verbotene Substanz verabreicht oder eine unzulässige Methode anwendet.
Trotz der Ähnlichkeiten gibt es wesentliche Unterschiede zum BtMG. Das Anti-Doping-Gesetz knüpft seine Verbote gezielt an den Einsatz im Sport. Strafbar ist der Umgang mit diesen Substanzen nur dann, wenn er dem Zweck dient, die Leistungsfähigkeit eines Menschen im sportlichen Wettbewerb zu steigern.
Wann wurde das Anti-Doping-Gesetz eingeführt
Mit der Einführung und Anpassung des Anti-Doping-Gesetzes verfolgte der Gesetzgeber mehrere Ziele. Neben der Schaffung neuer Straftatbestände sollte auch die Strafverfolgung effektiver gestaltet werden. Viele Dopingmittel fielen zuvor weder unter das Betäubungsmittelgesetz noch unter das Arzneimittelgesetz, sodass das Anti-Doping-Gesetz bestehende Strafbarkeitslücken schloss. Da Doping eng mit medizinischen und körperbezogenen Prozessen verknüpft ist, erfordert der Umgang mit entsprechenden Daten besondere Sensibilität und rechtliche Rahmenbedingungen. Das Gesetz schuf daher eine klare Ermächtigungsgrundlage für den Austausch relevanter Daten zwischen staatlichen Stellen, Sportverbänden und der Anti-Doping-Agentur. Darüber hinaus stärkt das Gesetz die Anti-Doping-Maßnahmen der Sportverbände und unterstützt deren Sanktionsmechanismen sowie die sportrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit.
Was ist nach dem Anti-Doping-Gesetz mit "Sport" gemeint?
Da das Anti-Doping-Gesetz die Strafbarkeit an den Einsatz im (organisierten) Sport knüpft, stellt sich unweigerlich die Frage: Was genau gilt als Sport? Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Eine Sichtweise verlangt, dass der betreffende Wettbewerb eine gewisse Qualität und einen Meisterschaftscharakter aufweisen muss. Dies wäre der Fall, wenn die Sportart von offiziellen Verbänden organisiert wird und festen, einheitlichen Regeln unterliegt. Eine andere Auffassung hingegen geht davon aus, dass nahezu jede sportliche Betätigung unter den Begriff „Sport“ fällt – einschließlich des Freizeit- und Breitensports sowie reinen Trainings. Nach dieser weiten Auslegung wäre Doping selbst im Hobbybereich strafbar. Umstritten ist zudem, ob E-Sports erfasst sind, da diese Wettbewerbe keine klassische körperliche Betätigung voraussetzen. In der Praxis wird der Begriff tendenziell weit ausgelegt, sodass auch Doping im nicht-professionellen Bereich strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Je höher jedoch das Wettbewerbsniveau und die organisatorische Struktur, desto schwerer wiegt der Verstoß – und desto höher kann das Strafmaß ausfallen.
Ist Eigenbedarf strafbar, wenn ich das Dopingmittel selber nehme („Eigendoping“)?
Ja, Eigendoping kann strafbar sein! Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Anti-Doping-Gesetz und dem BtMG ist, dass beim Anti-Doping-Gesetz auch der Eigengebrauch von Dopingmitteln strafbar ist. Das BtMG regelt dies meist anders. Das Anti-Doping-Gesetz würde jedoch seine Wirkung verfehlen, wenn die Einnahme und Anwendung von Dopingmitteln im Sport weiterhin legal bliebe. Daher besagt § 3 des Anti-Doping-Gesetzes, dass auch die Eigenanwendung von Dopingmitteln strafbar ist, wenn sie dazu dient, sich (oder anderen) einen Vorteil in einem Wettkampf des organisierten Sports zu verschaffen.
Sind Dopingmittel erlaubt, wenn ich sie nicht zum Sport einsetze?
Wie bereits erwähnt, dient das Anti-Doping-Gesetz vor allem dem Schutz des Sports und der Sportler. Viele der darin aufgeführten strafbaren Handlungen sind nur im Kontext des Sports relevant. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch der Erwerb und Besitz von gelisteten Dopingmitteln strafbar ist, wenn es sich um „nicht geringe Mengen“ handelt. Wann eine Menge als nicht gering gilt, wird durch die Dopingmittel-Mengenverordnung festgelegt und variiert je nach Substanz.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Beschuldigter in einem Doping-Strafverfahren bin?
Daher gilt auch hier, was in allen Strafverfahren wichtig ist: Bewahren Sie Ruhe und geben Sie keine Aussagen gegenüber den Behörden ab! Wenden Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt und nutzen Sie Ihr Recht, die Aussage zu verweigern. Ein auf Doping-Strafrecht spezialisierter Strafverteidiger wird Ihnen kompetent zur Seite stehen und Sie entschieden gegen die Vorwürfe von Polizei und Staatsanwalt verteidigen. Ein erfahrener Anwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen. Nur so erfahren Sie, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden und welche Beweise oder Zeugenaussagen die Polizei in ihrem Besitz hat. Ohne diese Informationen stehen Sie im Dunkeln und können sich nicht adäquat verteidigen. Diese Informationen erhält ausschließlich der Anwalt von der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Ein Strafverteidiger mit Expertise im Dopingrecht kennt zudem die Vorgehensweisen der Polizei und kann Ermittlungsfehler zu Ihrem Vorteil aufdecken und dem Richter vorlegen. Besonders im Bereich BtM und Dopingstrafrecht kommt es auf viele strafprozessuale Details an, die ein Laie nicht kennen kann. Diese Details können jedoch entscheidend sein, um sich erfolgreich zu verteidigen.
Setzen Sie sich daher bei Kenntnis eines Ermittlungsverfahrens umgehend mit einem kompetenten Strafverteidiger in Verbindung. Nur so kann das Verfahren möglicherweise verkürzt oder sogar eingestellt werden, ohne dass ein langwieriger Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang und potenziell jahrelangen Haftstrafen droht.
Wie verläuft ein Strafverfahren wegen Dopings?
Ein Strafverfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz verläuft ähnlich wie ein BtM-Verfahren. Grundsätzlich werden Strafverfahren jedoch auf Basis der Strafprozessordnung (StPO) geführt, was bedeutet, dass dieselben grundlegenden Regeln gelten.
Dopingmittel werden häufig zufällig bei Kontrollen oder durch eine Hausdurchsuchung entdeckt. Sollte es sich um eine schwerwiegendere Straftat oder größere Mengen handeln, möglicherweise verbunden mit bandenmäßigem Handel, dann hat häufig ein umfangreiches Ermittlungsverfahren stattgefunden.
Normalerweise erfahren Sie von dem Verfahren im Rahmen einer unangekündigten Durchsuchung oder durch die Zustellung einer Vorladung oder eines Anhörungsbogens. In diesem Schreiben wird Ihnen möglicherweise mitgeteilt, dass Sie als Beschuldigter in diesem Verfahren geführt werden.
Sollten Sie dann nichts unternehmen, sich selbst verteidigen oder mit den Behörden sprechen, setzen die Ermittlungen in der Regel weiter fort und betreffen häufig auch Ihr Umfeld. Oft wird Ihnen irgendwann mitgeteilt, dass gegen Sie Anklage erhoben wird. Dann ist ein unangenehmer Prozess vor einem öffentlich tagenden Gericht meist nicht mehr zu vermeiden.
Welche Strafen drohen nach dem Anti-Doping-Gesetz?
Ein Strafverfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz verläuft ähnlich wie ein BtM-Verfahren. In beiden Fällen basiert das Verfahren jedoch grundsätzlich auf der Strafprozessordnung (StPO), wodurch dieselben Regeln gelten.
Dopingmittel werden häufig zufällig bei Kontrollen entdeckt oder im Rahmen einer Hausdurchsuchung sichergestellt. Wenn es sich um eine schwerwiegendere Straftat, größere Mengen oder bandenmäßigen Dopingmittelhandel handelt, ist zuvor oft ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchgeführt worden.
In der Regel erfahren Sie von dem Verfahren im Zuge einer unangekündigten Durchsuchung oder durch die Zustellung einer Vorladung oder eines Anhörungsbogens. In diesem Schreiben wird Ihnen möglicherweise mitgeteilt, dass Sie als Beschuldigter geführt werden.
Wenn Sie daraufhin keine Maßnahmen ergreifen, sich selbst verteidigen oder mit den Behörden sprechen, werden die Ermittlungen gegen Sie und Ihr Umfeld weitergeführt. Es kommt nicht selten vor, dass Ihnen später eröffnet wird, dass gegen Sie Anklage erhoben wurde. In diesem Fall ist ein unangenehmer Prozess vor einem öffentlich tagenden Gericht meist nicht mehr zu vermeiden.
Welche Substanzen gelten als "Dopingmittel"?
Wie bei allen Strafverfahren gilt auch hier: Bewahren Sie Ruhe und geben Sie auf keinen Fall eine Aussage gegenüber den Behörden ab! Kontaktieren Sie sofort einen Rechtsanwalt und machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ein auf Doping-Strafrecht spezialisierter Strafverteidiger wird Ihnen kompetent zur Seite stehen und Sie entschieden gegen die Vorwürfe von Polizei und Staatsanwaltschaft verteidigen.
Ein erfahrener Anwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen. Nur so können Sie nachvollziehen, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden und welche Beweise oder Zeugenaussagen die Polizei gegen Sie hat. Ohne diese Informationen sind Sie im Dunkeln und können sich nicht adäquat verteidigen. Diese Informationen erhält jedoch nur Ihr Anwalt von der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Nur ein Strafverteidiger mit Fachkenntnissen im Dopingrecht kennt zudem die Methoden der Polizei und kann Fehler in den Ermittlungen aufdecken und dem Richter vorlegen. Besonders im Doping- und BtM-Strafrecht spielen viele strafprozessuale Details eine Rolle – Details, die einem Laien nicht bekannt sein können und die entscheidend für eine erfolgreiche Verteidigung sind.
Wenden Sie sich daher sofort an einen kompetenten Strafverteidiger, sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren. Nur so kann das Verfahren möglicherweise verkürzt oder sogar eingestellt werden, ohne dass es zu einem Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang kommt, bei dem hohe Haftstrafen drohen.
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